Glossar der Elastomerverarbeitung
REACH
REACH ist die Chemikalienverordnung der Europäischen Union, Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Der Name steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Was bedeutet REACH für Bauteile?
Dichtungen gelten unter REACH als Erzeugnisse. Für Hersteller und Lieferanten sind vor allem zwei Punkte wichtig:
- SVHC-Kandidatenliste: Enthält ein Erzeugnis einen besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent, muss der Lieferant seine Abnehmer darüber informieren (Artikel 33).
- Beschränkungen (Anhang XVII): Für bestimmte Stoffe gelten Grenzwerte oder Verbote, zum Beispiel für PAK in Gummiteilen mit Hautkontakt oder für bestimmte Phthalate.
Die Kandidatenliste wird von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) regelmäßig erweitert.
REACH bei SIEGEL
Unsere REACH-Bestätigung finden Sie im Downloadbereich. Bei Fragen zu einzelnen Stoffen in einer Rezeptur helfen wir Ihnen gern weiter.
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