AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Uns erteilte Aufträge unterliegen grundsätzlich unseren Liefer- und Zahlungskonditionen. Abweichende Liefer- und Zahlungsbedingungen seitens des Auftraggebers können nur nach schriftlicher Vereinbarung Geltung erlangen. Lieferungen mit abweichenden Liefer- und Zahlungsbedingungen ohne vorheriger schriftlicher Bestätigung erfolgen zu unseren Bedingungen. Nachfolgende Bestellungen bedürfen jeweils neuer Bestätigungen.

Nach Erteilung des Auftrages sind Änderungswünsche nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes möglich.

2. Angebote werden stets freibleibend erstellt. Verbindlich werden diese nur durch vorherige schriftliche Bestätigung. Weicht die Auftragsbestätigung vom Auftrag ab, muß der Auftraggeber innerhalb 1 Woche ab Erhalt schriftlich widersprechen, sonst gilt der Inhalt unserer Auftragsbestätigung.

Abweichungen des jeweiligen Artikels sind im Rahmen der aktuellen DIN/EN-Normen oder technisch bestehender Normen zulässig.

4. Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich „ab Werk, ausschließlich Verpackung“ bzw. zzgl. geltender Mwst., sofern keine anderen Konditionen vereinbart wurden.

Ist der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug geraten, so steht es Siegel GmbH frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen. Tritt hierbei in Folge eine massive Gefährdung des Zahlungsanspruchs ein, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheiten zu fordern. Verweigert der Auftraggeber diese Forderungen, so können wir von dem Vertrag zurücktreten und eventuelle Schadensersatzforderungen geltend machen. Offene Forderungen können ohne vorherige Ankündigung eingeklagt werden.

5. Formen- und Werkzeugkosten bzw. deren anteilige Kosten sind sofort zur Zahlung fällig, ohne Abzug von Skonto

6. Wie immer geartete Gegenrechnungen können nicht aufgerechnet bzw. bestehende Beträge zurückbehalten werden.

7. Eine fertigungs- oder materialbedingte Über- oder Unterlieferung bis zu +- 10 % ist zulässig.

Teillieferungen sind grundsätzlich gestattet. Wurde eine „Frei Haus“-Lieferung vereinbart, gehen anfallende Frachtkosten für gewünschte Teillieferungen zu Lasten des Auftraggebers.

Angegebene Lieferzeiten gelten stets nach Klärung sämtlicher technischer und kaufmännischer Einzelheiten und erfolgen grundsätzlich unverbindlich. Lieferzeiten gelten ausschließlich nur dann als verbindlich, wenn der Termin schriftlich gegenüber dem Auftraggeber als verbindlich bestätigt wurde.

Bei Rahmen- oder Abrufaufträgen ist Siegel GmbH berechtigt, die gesamte Auftragsmenge geschlossen herzustellen. Wird die Ware nicht vertragsgemäß abgerufen, sind wir berechtigt, sie, nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist, auszuliefern und entsprechend zu berechnen.

8. Festgestellte Mängel müssen überzeugend und sachlich dargestellt und unverzüglich bekannt gegeben werden.

Falls die gelieferte Ware gewährleistungspflichtige Mängel aufweist, sind wir – nach unserer Wahl- zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

Eigenmächtiges Handhaben oder unsachgemäße Behandlung der gelieferten Artikel bedeuten den Verlust aller Mängelansprüche.

Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen, wie immer geartet, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für die Funktionsfähigkeit unserer Produkte trägt der Auftraggeber allein die Verantwortung.

9. Im Rahmen der Produkthaftung verweisen wir auf Folgehaftung hinsichtlich des Materials und des Materiallieferanten.

10. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Transportdienstleister, spätestens nach Verlassen unseres Betriebsgeländes, geht die Gefahr bei allen Geschäften auf den Auftraggeber über- auch bei „Frei Haus“-Lieferungen. Sämtliche Pflichten und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Die Lieferung erfolgt bei „ab Werk“-Lieferungen auf Gefahr des Empfängers bzw. des Auftraggebers, unversichert.

11. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von Siegel GmbH (Eigentumsvorbehalt), bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund- einschließlich der künftigen Forderungen.

Die aus dem Eigentumsvorbehalt unserer Produkte resultierenden Kosten und Verluste sind vom Auftraggeber zu tragen.

Im Falle von Verarbeitung der Vorbehaltsware steht uns das Miteigentum im Wert des Zustandes der Ware zu.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere wenn dieser in Zahlungsverzug gerät, sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt.

12. Es gilt grundsätzlich deutsches Recht, bzw. die Vorschriften des Übereinkommens über den internationalen Warenverkauf/Warenverkehr.

Gerichtsstand ist Gelnhausen. Erfüllungsort ist Linsengericht.

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