EG Verordnung EG1935/2004
Verordnung für lebensmittelkonforme Gummidichtungen
Was bedeutet die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 für Dichtungen und Gummiprodukte?
Die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates bildet die zentrale rechtliche Grundlage für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Für die Gummiindustrie – insbesondere im Bereich der Lebensmitteldichtungen, Gummiprofile, O-Ringe oder Formteile – stellt sie eine essenzielle Norm dar, um die Sicherheit und Konformität im Kontakt mit Lebensmitteln zu gewährleisten.

Worum geht es bei der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004?
Die Verordnung regelt, dass alle Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen oder kommen können, so hergestellt werden müssen, dass sie:
- unter normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile in Mengen abgeben, die die Gesundheit gefährden könnten,
- keine unvertretbaren Veränderungen der Zusammensetzung der Lebensmittel verursachen,
- den Geruch oder Geschmack des Lebensmittels nicht unzulässig verändern.
Welche Bedeutung hat EG1935/2004 für Gummiprodukte?
Im Bereich der Gummiverarbeitung betrifft die Verordnung alle Gummiwerkstoffe, die als Dichtung, Schlauch, Profil oder Formteil im Kontakt mit Lebensmitteln stehen. Besonders häufig sind Anwendungen in der:
- Lebensmittelverarbeitung (Maschinen, Rührwerke, Anlagenkomponenten)
- Abfüll- und Verpackungstechnik
- Getränke- und Molkereitechnik
- Haushaltsgeräteindustrie (z. B. Kaffeemaschinen, Wasserfilter, Mixer)
Unsere Materialien erfüllen auf Wunsch die Anforderungen der Verordnung (EG) 1935/2004 – insbesondere bei hochwertigen Silikon- und Elastomerqualitäten, die speziell für Lebensmittelanwendungen konzipiert sind.
Welche Materialien können konform gefertigt werden?
Für den Einsatz im Lebensmittelkontakt bieten wir unter anderem folgende Werkstoffe mit entsprechender Konformität:
- Silikon (VMQ): hervorragende Temperaturbeständigkeit, geschmacksneutral, flexibel – vielfach EG1935/2004-konform.
- EPDM: geeignet für wässrige Lebensmittel, gute Beständigkeit gegen Dampf und Reinigungsmittel.
- FKM (Viton®): für fett- oder ölhaltige Lebensmittel in besonders anspruchsvollen Anwendungen (auf Anfrage).
- NBR: ölbeständig, beschränkt lebensmittelkonform je nach Mischung und Rezeptur.
Wie weisen wir die Konformität nach?
Für Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, stellen wir auf Anfrage eine sogenannte Konformitätserklärung gemäß Art. 16 der Verordnung aus. Diese Erklärung umfasst:
- Informationen zur Zusammensetzung und Materialidentität
- Gültige Migrationsgrenzwerte (SML / OML)
- Verwendungsbedingungen (Temperatur, Medium, Dauer)
- Ggf. Prüfungsergebnisse akkreditierter Labore
Zusätzliche Regelwerke & Harmonisierung
Da Gummi kein harmonisiertes Material im Sinne der Verordnung ist, erfolgt die Prüfung häufig in Anlehnung an nationale Regelwerke wie:
- Empfehlung XXI des BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung, ehem. BgVV)
- FDA 21 CFR §177.2600 (USA)
- Normen wie ISO 10993 oder USP Class und Sanitary im medizinischen Bereich
In vielen Fällen werden zusätzlich Prüfungen auf spezifische Migration (z. B. von Nitrosaminen oder PAKs) durchgeführt, um vollständige Sicherheit zu gewährleisten.
Unsere Leistungen im Bereich lebensmittelkonformer Gummiteile
- Materialberatung und Auswahl EG1935/2004-konformer Werkstoffe
- Fertigung von Dichtungen, Profilen, O-Ringen und Formteilen für Lebensmittelkontakt
- Bereitstellung von Konformitätserklärungen und Laborprüfungen
- Auf Wunsch auch FDA, BfR oder USP-konform
Sprechen Sie uns an
Sie benötigen eine Dichtung oder ein Gummiprofil gemäß EG1935/2004? Wir beraten Sie fachkundig zu geeigneten Werkstoffen, gesetzlichen Anforderungen und übernehmen die komplette Fertigung – inklusive Verpackung und Konformitätsnachweis.
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